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250.000 Euro Strafe für Stöcker

Stöcker legt Rechtsmittel gegen Urteil ein: Kubicki kritisiert Verurteilung scharf

Der Euroimmun-Gründer Winfried Stöcker hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck Berufung eingelegt. Sein Anwalt Wolfgang Kubicki erläutert die Gründe dafür und äußert sich dazu, ob er durch seinen wohlhabenden Mandanten finanziell profitiert.

Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki verließ am Montag, dem 10. Juni, wütend das Gerichtsgebäude in Lübeck. Sein Mandant, der Euroimmun-Gründer Winfried Stöcker, war kurz zuvor zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt worden. Der Vorwurf lautete, Stöcker habe bei der Corona-Impfaktion am Lübecker Flughafen im November 2021 vorsätzlich ein nicht zugelassenes Arzneimittel in den Verkehr gebracht. Kubicki bezeichnete das Urteil als „eine Unverschämtheit“ und meinte, es sei von Anfang an klar gewesen, dass der Vorsitzende auf eine Verurteilung abzielte.

Stöcker und seine Verteidigung haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, wie der Sprecher des Amtsgerichts, Morten Woltaire, bestätigte. Es sei jedoch noch nicht entschieden, ob es sich um eine Berufung oder eine Revision handelt. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Berufung vor dem Landgericht Zeugen erneut vernommen und neue Beweise erhoben werden können, während bei einer Revision das Oberlandesgericht das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.

Streit um Organisatorrolle und Haftungsfreistellung bei Impfaktion

Der Richter begründete sein Urteil unter anderem damit, dass Winfried Stöcker die drei Komponenten seines nicht zugelassenen Impfstoffs sowie deren Zusammensetzung auf seiner Webseite veröffentlicht hatte. Zudem trat Stöcker bei der Impfaktion als Organisator und Ansprechpartner auf. Eine Zeugin beobachtete, wie Stöcker eine Kühlbox von seinem Auto in den Flughafen brachte, was den Richter zur Annahme führte, dass Stöcker die Komponenten mitgebracht hatte. Die Teilnehmer der Impfaktion unterschrieben sogenannte „Haftungsfreizeichnungen“, mit denen auch Stöcker von der Haftung freigestellt wurde.

Winfried Stöcker erklärte, die Impfaktion sei von einer „deutschlandweit tätigen Selbsthilfegruppe“ organisiert worden, er habe lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Gericht habe sich auf falsche Behauptungen gestützt, um ein Zeichen zu setzen, dass man sich nicht gegen den Staat auflehnen solle. Stöcker hoffe, in der nächsten Instanz auf verständige Richter zu treffen und fühle sich trotz der aktuellen politischen Lage vor unqualifizierten Richtern sicher.

Gericht rechtfertigt Urteil mit üblicher Formulierung

Wolfgang Kubicki hinterfragte während des Prozesses die Beweislage und betonte, dass keine Zeugen gesehen hätten, wie Stöcker Impfungen durchführte oder die Impfstoffkomponenten vor Ort zusammenfügte. Laut Kubicki gehe es nicht darum, ob eine illegale Impfaktion stattgefunden habe, sondern ob Stöcker nicht zugelassene Arzneimittel in Umlauf gebracht habe. Dafür gäbe es weder Beweise noch Belege. Ein Strafrichter, der die Beweislage ignoriere und lediglich vermute, stelle ein rechtsstaatliches Problem dar.

Gerichtssprecher Morten Woltaire erklärte, dass die Formulierung „Ich gehe davon aus“ im Strafrecht gebräuchlich sei. Das Urteil hätte härter ausfallen können, wenn der Richter die Stöcker-Impfung als bedenklich eingestuft hätte. Aufgrund des Zweifelsprinzips blieb dies jedoch aus. Stöcker betonte, dass er den Impfwilligen die dringend benötigte Hilfeleistung nicht verweigern wollte und dass seine Impfung in vielen Ländern erfolgreich angewendet werde. Er verfolge keine Gewinnabsicht und habe seine Erkenntnisse nicht patentieren lassen.

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