Veränderungen aufgrund von Vorgaben im Straßenverkehrsrecht
In Lübeck, genauer gesagt am Mühlentorplatz in der Innenstadt, stehen Veränderungen bevor, die im Bauausschuss auf viel Kritik gestoßen sind. Doch trotz der Bedenken der politischen Vertreter wird sich an den geplanten Maßnahmen wenig ändern. Die Stadt weist darauf hin, dass die Notwendigkeit dieser Veränderungen aufgrund von Vorgaben im Straßenverkehrsrecht entstanden ist und nicht in ihrer Verantwortung liegt.
Nicole Dorel, die Sprecherin der Stadtverwaltung, erklärte, dass es sich bei der Debatte im Bauausschuss nicht um eine Entscheidung handelte, die die Politiker ablehnen konnten. Es wurde vielmehr über die straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen zur Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes berichtet. Die verkehrstechnischen Anordnungen unterliegen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.Die Stadtverwaltung prüft nun, wie sie mit den Empfehlungen des Bauausschusses umgehen kann, um eine Lösung zu finden, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die ursprünglich geplante Einspurigkeit beibehalten wird.
Zweispurige Ausfahrten nicht mehr gestattet
Die Herausforderung bei dieser Angelegenheit liegt darin, dass das Führen eines Radweges auf der äußeren Fahrbahn eines Kreisverkehrs mit einem roten Schutzstreifen bereits seit einiger Zeit nicht mehr zulässig ist. Ebenso sind zweispurige Ausfahrten nicht mehr gestattet. Die Bauverwaltung betont, dass die Stadt Lübeck seit Jahren von der Straßenverkehrsbehörde LBV.SH dazu angehalten wird, den Kreisverkehr verkehrssicher umzugestalten.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Stadt Lübeck hier nicht eigenmächtig handelt, sondern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Änderungen am Mühlentorplatz vornehmen muss. Die Diskussion über den Mühlentorplatz ist nicht neu, und schon frühere Bausenatoren haben betont, dass dieser Bereich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht ohne weiteres verändert werden kann.
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