Liegt was im Briefkasten?

Heute gibt's Informationen zum Zensus 2022

Was früher Volkszählung hieß, ist heute der Zensus 2022. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Neben den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder werden in Kommunen wie der Hansestadt Lübeck Erhebungsstellen eingerichtet. Diese organisieren eigenverantwortlich die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten, auch sogenannte Interviewer:innen, die ergänzend die Befragungen ab Montag, 16. Mai 2022, bis Anfang August 2022 vor Ort führen.

Infos für Stichprobenhaushalte

Die Interviewer:innen sind ab sofort unterwegs, um die ihnen zugewiesenen Anschriften zu sichten. Parallel verteilen sie an die Stichprobenhaushalte folgende Unterlagen per Einwurf in den Briefkasten:

  • ein Informationsschreiben
  • einen Flyer, der in Kurzform über den Zensus informiert
  • das sogenannte Unterrichtungsblatt, in dem über das Zensusgesetz und die Auskunftspflicht aufgeklärt wird
  • eine Terminankündigungskarte

Auf dieser Karte finden die auskunftspflichtigen Personen den Namen ihres Interviewers oder ihrer Interviewerin sowie die Telefonnummer unter der diese:r zu erreichen ist, falls der Termin verschoben werden soll.

Woran sind Interviewer:innen zu erkennen?

Jede:r Interviewer:in hat einen Ausweis dabei, der das Logo des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein trägt sowie das Logo für den Zensus 2022. Auf der Rückseite befindet sich die Adresse der Zensuserhebungsstelle sowie ein Stempel der Hansestadt Lübeck. Der Ausweis ist zudem mit einem fälschungssicheren Hologramm ausgestattet. Alle Interviewer:innen wurden bei ihrer Bestellung für die ehrenamtliche Tätigkeit auf den Datenschutz, das Statistikgeheimnis und den sorgfältigen Umgang mit den erhobenen Daten verpflichtet.

Wer wird befragt?

Die Stichprobenhaushalte wurden per Zufallsstichprobe ausgewählt. Sie umfassen etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Alle Personen, die an diesen Stichprobenanschriften wohnen, sind auskunftspflichtig, unabhängig davon, ob sie einen oder mehrere Wohnsitze haben. Es werden Fragen zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit gestellt, sowie zum Bildungsstand und Erwerbsstatus.

Photo Credits: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

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