Klingberg

Alkohol bleibt am Klingberg verboten

Lübeck verlängert Allgemeinverfügung bis 13. Juni

Die Hansestadt Lübeck hat heute, 4. Juni, ihre Allgemeinverfügung zum Verbot des Ausschanks und Verzehrs von Alkohol in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums verlängert. Damit ist bis einschließlich Sonntag, 13. Juni, auf dem Klingenberg sowie in der Sandstraße der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken weiterhin untersagt.

Angesichts der warmen Wetterlage halten sich Personen vermehrt in öffentlichen Bereichen außerhalb von Gebäuden auf, teilweise um hierbei über mehrere Stunden gemeinsam Alkohol zu konsumieren. An den von dieser Verfügung betroffenen Bereichen Klingenberg und Sandstraße ist zur Gefahrenabwehr das Alkoholkonsumverbot erforderlich. Der Geltungsbereich der Maßnahme ist räumlich auf die Bereiche beschränkt.

Von einer zeitlichen Beschränkung wird abgesehen, weil unabhängig von den erlaubten Verkaufszeiten für alkoholische Getränke in diesem Bereich alkoholische Getränke konsumiert werden.

Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass die bisher ausgewiesenen Bereiche bei Bedarf auch ausgeweitet werden können. Aktuell wird das Besuchsaufkommen mit Alkoholkonsum u.a. im öffentlichen Bereich um den Drehbrückenplatz / An der Untertrave beobachtet. Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin auf Abstände (mind. 1,5 Meter) zu achten und wenn überhaupt, maßvoll alkoholische Getränke zu konsumieren.

Website: www.luebeck.de

Photo Credits: Hansestadt Lübeck

Kommentare geschlossen